Eine Pfarrgemeinde lebt vor allem auch durch Pfarrangehörige, die Interesse daran haben, das Leben der Pfarrgemeinde aktiv mitzugestalten und Ideen einzubringen. Eine Möglichkeit dazu bietet der Pfarrgemeinderat, der am 20. März neu gewählt wird. Alle Männer und Frauen, die das 16. Lebensjahr vollendet haben, getauft und gefirmt sind, können sich zur Wahl stellen. Außerdem können auch Kandidatenvorschläge eingereicht werden. Eine Amtsperiode dauert 4 Jahre.
Wenn Sie unser Pfarreileben mitgestalten wollen oder noch Fragen dazu haben, melden Sie sich gerne im Pfarrbüro.
Aktives Wahlrecht haben alle Pfarrangehörigen, die das 14. Lebensjahr vollendet haben.