Der Pfarrgemeinderat
Der Pfarrgemeinderat ist ein Leitungsgremium. Hier können von der Gemeinde gewählte Vertreter mitbestimmen, welche Pläne in der Pfarrei verwirklicht und welche Ziele angestrebt werden. Der Pfarrgemeinderat wird von den Gemeindemitgliedern für vier Jahre gewählt. Die letzte Wahl war 2014. Die Aufgaben des PGR sind laut Satzung beinahe unendlich viele: von der Jugendarbeit bis zur Gottesdienstfeier, vom Besuchdienst bei Neuzugezogenen oder im Krankenhaus bis zur Öffentlichkeitsarbeit. In der Praxis jedoch wird jeder Pfarrgemeinderat unterschiedliche Schwerpunkte setzen und versuchen Menschen zum Mitmachen bei den jeweiligen Projekten zu bewegen.
Die Bedeutung des PGR für die Zukunft ist eine sehr große. Vieles, was in den Gemeinden heute geschieht, ist mit dem Pfarrgemeinderat verbunden. Hier engagieren sich Frauen und Männer vor Ort mit und für die Menschen. Der PGR ist zu unterscheiden von der Kirchenverwaltung, da er sich nicht um die Vermögens-u. Personalfragen kümmert.
Die Kirchenverwaltung
Die Kirchenverwaltung ist ein „Schlüsselgremium“. Eine „Grundqualifikation“ für die Mitarbeit in der Kirchenverwaltung ist das Interesse am Leben der Gemeinde und die Bereitschaft dieses aus dem Glauben heraus mitzugestalten.
Die Kirchenverwaltung ist in den sechs Jahren ihrer Amtszeit für die Vermögensverwaltung und für die rechtliche Vertretung der Kirchenstiftung zuständig. Ihr gehören der Pfarrer als Vorstand der Kirchenverwaltung und die gewählten Mitglieder an. Die Kirchenverwaltung vertritt die Kirchenstiftung sowohl nach innen als auch nach außen in allen rechtlichen Angelegenheiten. Sie entscheidet den Haushalt und trägt die Verantwortung für das Stiftungsvermögen.
Zu ihren Aufgaben gehören im einzelnen u.a.:
- Entscheidung über die Zweckverwendung der vorhandenen Mittel im Rahmen der Aufgaben der Kirchenstiftung
- Bereitstellung des Sachbedarfs für die Seelsorge vor Ort(u.a.für Jugendarbeit, Erwachsenenbildung)
- Personalverantwortung und Genehmigung von Personalanstellungen für die Kirchenstiftungen und der Kindertageseinrichtungen
- Trägervertretung für Kindertageseinrichtungen
- Verantwortung für den Gebäudebestand
- Beratung und Beschluß von Baumaßnahmen