Aktualisiert: FFP2-Maskenpflicht in den Gottesdiensten

Aufgrund der staatlichen und kirchlichen Vorgaben gilt für die Gottesdienstteilnehmer ab sofort FFP2-Maskenpflicht (auch am Platz), die Maske ist mitzubringen. Kinder sind bis zu einem Alter von sechs Jahren von jeglicher Maskenpflicht befreit. Von sechs bis vierzehn Jahren müssen sie eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen. Und erst ab 15 Jahren sind sie zum Tragen einer FFP2-Maske verpflichtet. Dies gilt auch für Ministrantinnen und Ministranten.